Eigentumsrechtliche Grenzen für Rentenkürzungen

„Zum Mitschreiben: Die Rente ist sicher.“

Über kaum einen Satz wird damals wie heute so kontrovers diskutiert wie über die Worte des damaligen Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung Norbert Blüm. In der Gegenwart ist allerdings nur eines gewiss – der demografische Wandel: Die Jüngeren in Deutschland werden weniger, die Älteren mehr. Die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Personen hängt dabei maßgeblich von drei demographischen Faktoren ab: Der Anzahl der Geburten, der Zahl der Sterbefälle sowie dem Ergebnis der Ein- und Auswanderung. Zwar stieg laut einer aktuellen Schützung des Statistischen Bundesamts (Destatis) die bundesdeutsche Bevölkerung Ende 2016 auf fast 83 Millionen Menschen an. Diese positive Entwicklung ist allerdings in erster Linie auf die hohe Nettozuwanderung seit 2011 zurückzuführen, deren finale Auswirkung auf die Sozialsysteme zum heutigen Zeitpunkt noch nicht ersichtlich ist.

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Zugleich zeichnet sich in der Bundesrepublik Deutschland seit einigen Jahren zwar ein leichter Anstieg der Geburtenrate ab. So lag die Fertilitätsrate im Jahr 2015 erstmals seit 1982 wieder bei 1,5 Kindern je Frau. Dennoch hat sich die Gesamtzahl der Geburten seit dem Jahr 1962 fast halbiert und gehört somit auch im internationalen Vergleich zu den niedrigsten Geburtenraten weltweit. Auch die steigende Lebenserwartung schlägt sich in der Altersstruktur nieder: Demnach lag die Lebenserwartung für Jungen bei 78, die der Mädchen bei 83 Jahren.

Unter dem Eindruck dieser sich wandelnden sozioökonomischen Bedingungen, aber auch aufgrund finanzpolitischer Entscheidungen und arbeitsmarktpolitischer Notwendigkeiten, geriet die gesetzliche Rentenversicherung insbesondere ab dem Ende der 1990er Jahre unter einen enormen Modernisierungsdruck. Im Zuge des folgenden Reformmarathons1WEHLAU, Diana, Lobbyismus und Rentenreform. Der Einfluss der Finanzdienstleistungsbranche auf die Teil-Privatisierung der Alterssicherung, Wiesbaden 2009, S. 19. stellte sich alsbald die Frage nach dem Umfang des gesetzgeberischen Gestaltungsrahmens. Welchen Spielraum hat die Politik, um die gesetzliche Rentenversicherung den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen anzupassen? Gibt es eigentumsrechtliche Grenzen für Rentenkürzungen? Ist aus dem Grundgesetz womöglich ein verbindliches Mindestrentenniveau ableitbar? Mit den hier geäußerten Fragestellungen beschäftigt sich die vorliegende Arbeit.

Im Anschluss an diese einleitenden Ausführungen werden in Kapitel II zunächst die für das Verständnis der gesetzlichen Rentenversicherung notwendigen Grundlagen erläutert. In komprimierter Form widmet sich Kapitel III den allgemeinen Grundzügen der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie. Kapitel IV und Kapitel V stellen den Hauptteil der Arbeit dar: Zunächst nähert sich Kapitel IV den allgemeinen Kriterien des eigentumsrechtlichen Schutzes rentenrechtlicher Positionen. Anschließend werden in Kapitel V etwaige eigentumsrechtliche Grenzen für Rentenkürzungen adressiert. Die Ausführungen konzentrieren sich dabei insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und des Bundessozialgerichts sowie auf die Diskussion im Schrifttum. Die Schlussbetrachtung in Kapitel VI greift schließlich die wesentlichen Erkenntnisse der Arbeit auf und stellt diese in ein Verhältnis zu künftigen Entwicklungen.

Referenzen

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1 WEHLAU, Diana, Lobbyismus und Rentenreform. Der Einfluss der Finanzdienstleistungsbranche auf die Teil-Privatisierung der Alterssicherung, Wiesbaden 2009, S. 19.